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Barrierefreiheit (engl. „Accessibility“) meint das Ausmaß, in dem ein interaktives System es Benutzer:innen ermöglicht, eine Interaktion effektiv, effizient und zufriedenstellend auszuführen. Dies erfolgt in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe sowie ungeachtet möglicher Ausprägungen bzw. Einschränkungen des Sehvermögens, des Hörvermögens, der Geschicklichkeit, der Beweglichkeit oder der kognitiven Fähigkeiten. Barrierefreiheit weist somit einen starken Bezug zur Gebrauchstauglichkeit (Usability) auf, wobei der Schwerpunkt auf der Zugänglichkeit interaktiver Systeme für eine möglichst große Gruppe von Menschen liegt. 

Beispiele für Unterstützungstechnologien im Web-Kontext sind Screenreader, Brailledisplays oder Alt-Attribute für nicht-textuelle Elemente.

Literatur zum Nach- und Weiterlesen:
Deutsches Institut für Normung (2008). Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software (ISO 9241-171).
§ 4 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG). Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html (letzter Zugriff: 03.11.2022).

Bei Blockcerts handelt es sich um einen offenen Standard, mit dem blockchainbasierte Zertifikate ausgestellt und verifiziert werden können.

Literatur zum Nach- und Weiterlesen:
Blockcerts (o. D.). About Blockcerts. Abrufbar unter: https://www.blockcerts.org/about.html (letzter Zugriff: 03.11.2022).

Blockchain ist eine manipulationssichere Art der verteilten Datenspeicherung. Sie gehört zu den Distributed Ledger Technologien (DLTs), bei denen eine dezentrale Datenbank auf verschiedenen Computern (Knoten) in einem Netzwerk gespeichert wird. Dadurch wird Transparenz und Manipulationssicherheit hergestellt. Es gibt unterschiedliche Arten von Blockchain-Technologien. Grundlegend lassen sich “public” und “private” Blockchains unterscheiden. In einer “public” Blockchain haben alle Netzwerkknoten die gleichen Rechte. Der Inhalt der Blockchain ist also öffentlich einsehbar und jeder kann Transaktionen durchführen. Bei einer “private” Blockchain gibt es eine begrenzte Anzahl von Knoten mit unterschiedlichen Rechten. 

Beispiel: Ein Anwendungsfall der Blockchain-Technologie ist Bitcoin. Bitcoin war die erste Kryptowährung, die dezentral, virtuell und digital funktioniert und auf der Blockchain-Technologie basiert. Bitcoin ist eine “public” Blockchain. Neben Kryptowährungen gibt es weitere Anwendungsbereiche für die Blockchain-Technologie, wie z. B. Digitale Bildungsnachweise.

Literatur zum Nach- und Weiterlesen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2017). Blockchain-Technologie. Abrufbar unter: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/InnovativeFinanztechnologien/DLT_Blockchain/DLT_Blockchain_node.html (letzter Zugriff: 03.11.2022).
FFM Specials (2018). EU-Kommission gründet Forum für Blockchain-Technologie. Abrufbar unter: https://tinyurl.com/2vj9tfc3 (letzter Zugriff: 03.11.2022).

Das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt seit Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um die Bereiche, die von der DSGVO nicht spezifisch geregelt sind und der nationalen Gesetzgebung unterliegen. Ergänzende Bestimmungen umfassen beispielsweise die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten (z. B. Daten von Beschäftigten). 

Literatur zum Nach- und Weiterlesen:
Bundesministerium der Justiz (2018): Bundesdatenschutzgesetz. Abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/ (letzter Zugriff: 03.11.2022).